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STANDESAMT Allgemein Trauzeugen für die standesamtliche Eheschließung Allgemein Seit dem 01.07.1998 wird das Aufgebot durch die sogenannte "Anmeldung zur Eheschließung" ersetzt. Zuständig ist immer das Standesamt am Wohnort einer der beiden Verlobten (unerheblich, ob Erst- oder Zweitwohnsitz). Falls das Brautpaar die Trauung in einem anderen Standesamt wünscht, muß es den Antrag auf Eheschließung trotzdem an das für den Wohnort zuständige Standesamt richten, dort wird er bearbeitet und dann an das gewünschte Standesamt weitergeleitet. Dies bedeutet auch, daß die Anmeldegebühr zweimal zu bezahlen ist. In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen, vorausgesetzt beide Verlobte waren noch nicht verheiratet, sind volljährig und deutsche Staatsangehörige ohne Auslandsbezug:
Tip: Schöne Stammbücher gibt's unter diesen Adressen: http://www.st-amt.de http://www.stelljes-leder.de http://www.vfst.de Außerdem hat der Schreibwarenhandel oftmals den WIR-Stammbuchkatalog des Verlages für Standesamtwesen vorrätig. Darin sind auch schöne Stammbücher zu finden. Trauzeugen für die standesamtliche Eheschließung Zur Eheschließung selbst sind keine Trauzeugen mehr erforderlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bis zu zwei Trauzeugen zu berücksichtigen. Die als Trauzeuge vorgesehene Person muß volljährig sein, sich mit einem Personalausweis oder Reisepaß ausweisen können und die deutsche Sprache verstehen. |