Home

    Verlobung

    Polterabend

    Checkliste

    Standesamt

    Tanzkurs

    Poesie

    Für die Braut

    Für den Bräutigam

    Einladungen

    Kirche

    Trausprüche

    Hochzeitsauto

    Dekoration

    Hochzeitsfeier

    Tischkarten

    Gastgeschenke

    Menükarten

    Danksagungen

    Cliparts

    Fun

    Hochzeits-Links

    Chat

    Gästebuch


        Schreib was Nettes







STANDESAMT


Allgemein

Trauzeugen für die standesamtliche Eheschließung

Trenn-Linie


Allgemein

Seit dem 01.07.1998 wird das Aufgebot durch die sogenannte "Anmeldung zur Eheschließung" ersetzt.

Zuständig ist immer das Standesamt am Wohnort einer der beiden Verlobten (unerheblich, ob Erst- oder Zweitwohnsitz). Falls das Brautpaar die Trauung in einem anderen Standesamt wünscht, muß es den Antrag auf Eheschließung trotzdem an das für den Wohnort zuständige Standesamt richten, dort wird er bearbeitet und dann an das gewünschte Standesamt weitergeleitet. Dies bedeutet auch, daß die Anmeldegebühr zweimal zu bezahlen ist.

In der Regel sind folgende Unterlagen vorzulegen, vorausgesetzt beide Verlobte waren noch nicht verheiratet, sind volljährig und deutsche Staatsangehörige ohne Auslandsbezug:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern, wenn deren Ehe nach dem 31.12.1957 in den alten Bundesländern geschlossen wurde. Diese Urkunde erhält man in der Regel beim Standesamt am Wohnort der Eltern und ist nicht zu verwechseln mit dem Familienstammbuch der Eltern.
    In allen anderen Fällen (z. B. Eheschließung der Eltern vor dem 01.01.1958 oder Eheschließung der Eltern in den neuen Bundesländern vor dem 03.10.1990) ist anstelle der Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern eine Abstammungsurkunde (erhältlich beim Standesamt am Geburtsort) vorzulegen.

  • Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Wohnsitzes, des Familienstandes und der Staatsangehörigkeit, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Bei Hauptwohnsitz am Standort des Standesamtes entfällt diese Bescheinigung und wird im Rahmen der Eheanmeldung vom Standesamt erstellt.

  • Nachweis über akademischen Grad (Promotions- oder Diplomurkunde), falls Eintrag in die Personenstandsbücher gewünscht.

  • Aktuelle Abstammungsurkunden gemeinsamer Kinder.

Tip: Schöne Stammbücher gibt's unter diesen Adressen:
http://www.st-amt.de
http://www.stelljes-leder.de
http://www.vfst.de

Außerdem hat der Schreibwarenhandel oftmals den WIR-Stammbuchkatalog des Verlages für Standesamtwesen vorrätig. Darin sind auch schöne Stammbücher zu finden.

nach oben



Trauzeugen für die standesamtliche Eheschließung

Zur Eheschließung selbst sind keine Trauzeugen mehr erforderlich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bis zu zwei Trauzeugen zu berücksichtigen. Die als Trauzeuge vorgesehene Person muß volljährig sein, sich mit einem Personalausweis oder Reisepaß ausweisen können und die deutsche Sprache verstehen.

nach oben