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VERLOBUNG


Die Verlobung ist juristisch an keinerlei Form gebunden, die beiderseitige Volljährigkeit und das Eheversprechen reichen aus.
Laut BGB entsteht durch eine Verlobung ein familienrechtliches Gemeinschaftsverhältnis, die Verlobten gelten nun als Angehörige im Sinne des Gesetzes. Das bedeutet: Sie haben das Zeugnis- und Eidesverweigerungsrecht bei Zivil- und Strafsachen, die einen der beiden Partner betreffen.